AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der L+R Catering und Events GbR
Stand: 01.01.2022

 

 

Teil 1 – Allgemeines

 

  • 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle von der L+R Catering und Events GbR (im Folgenden: L+R) erbrachten Lieferungen und Leistungen.

(2) Verträge, die mit L+R abgeschlossen werden, sind bindend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von L+R zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiert L+R nicht. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

  • 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die im Online-Shop von L+R präsentierten Waren und Dienstleistungen sowie die individuell an einen Kunden gerichteten Angebote durch L+R sind lediglich unverbindliche Einladungen zur Vergabe eines entsprechenden Auftrages an L+R.

(2) Ein vom Kunden erteilter Auftrag ist ein bindendes Angebot.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Annahme des vom Kunden erteilten Auftrages seitens L+R. Die Erklärung der Annahme kann durch L+R ebenfalls konkludent durch die Lieferung der vom Kunden bestellten Waren erfolgen.

(4) Sollte die Lieferung nicht möglich sein, sieht L+R von einer Annahmeerklärung nach Abs. 3 ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. L+R wird den Kunden darüber unverzüglich unterrichten und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

 

  • 3 Widerruf

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm der gesetzliche Widerruf nach § 312 d Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB zu.

(2) Sollte der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so hat er die Kosten für die Rücksendung zu tragen.

(3) Wenn keine Pflicht zur Rücknahme besteht, wird L+R die gelieferte Ware nur zurücknehmen, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde, die Ware sich in einem einwandfreien Zustand befindet, das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist und die Rücklieferung frachtfrei erfolgt.

(4) Weiter gelten die Regelungen für das Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung.

(5) Das vorgenannte Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über die in § 312 d Abs. 4 BGB genannten Leistungen und Waren.

 

Teil 2 – Kauf von Ware

 

  • 4 Versand und Gefahrenübergang bei Warenlieferung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmt L+R die angemessene Versandart, das Transportunternehmen und die Verpackung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen.

(2) L+R schuldet lediglich die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von L+R genannte Versanddauer ist daher nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(3) Sofern die Lieferung leicht verderblicher Ware Gegenstand dieses Vertrags ist, gilt Folgendes: Der Käufer stellt die Annahme leicht verderblicher Waren zu dem vereinbarten Liefertermin durch geeignete Vorkehrungen sicher, z. B. indem er die Ware selbst entgegennimmt, eine Person mit der Annahme an der angegebenen Lieferadresse beauftragt oder L+R rechtzeitig den Namen und die Anschrift eines zur Annahme bereiten und berechtigten Nachbarn mitteilt.

(4) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(5) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

 

  • 5 Eigentumsvorbehalt an gelieferter Ware

(1) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von L+R.

(2) Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von L+R nicht berechtigt, die gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.

 

  • 6 Gewährleistung bei der Lieferung von Ware

(1) L+R haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Ist der Kunde Unternehmer, kann L+R zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei die Wahl nur durch Anzeige in Textform gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachteiligung über den Mangel erfolgen kann.

(2) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel gegenüber L+R im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

 

Teil 3 – Bestellung von Dienstleistungen

 

  • 7 Allgemeines zur Erbringung von Dienstleistungen

(1) Besteht der Auftrag aus einer Dienstleistung seitens L+R, so erfolgt die Leistung an dem zwischen den Parteien vereinbarten Termin. Der Aufbau und die Vorbereitung der mobilen Wagen beginnen zwischen 15 bis 90 Minuten vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der Kunde hat die Erreichbarkeit des Leistungsortes sicherzustellen. Abweichende Vereinbarungen zum Zeitpunkt von Aufbau und Vorbereitung haben schriftlich zu erfolgen.

(2) Der Ausschank von Getränken erfolgt in To-Go-Bechern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Gegen Aufpreis kann auch ein Ausschank in Gläsern oder Porzellan erfolgen.

 

  • 8 Allgemeine Pflichten des Kunden bei Dienstleistungen

Für die mobilen Produkte gibt es diverse Anforderungen an den Aufstellort, die dem Kunden vor Auftragsvergabe mitgeteilt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der geplante Aufstellort diese Anforderungen erfüllt und die Wagen ohne benötigte Hilfsmittel an diesen Ort gelangen können. Etwaige Hindernisse durch die Nichteinhaltung der Voraussetzungen gehen zu Lasten des Kunden. L+R haftet insoweit nicht für eine mangelhafte oder unmögliche Erbringung der Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Fehlen der Voraussetzungen.

 

  • 9 Stornierung von bestellten Dienstleistungen

(1) Bei der Buchung von Dienstleistungen kann der Vertrag vom Kunden bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Auflösung durch den Kunden im Rahmen einer einseitigen Erklärung nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

– bis 30 Tage vor dem Termin: 25 % vom Auftragswert

– bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % vom Auftragswert

– bis 7 Tage vor dem Termin: 75 % vom Auftragswert

– in der letzten Woche vor dem Termin: 90 % vom Auftragswert

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei L+R maßgeblich.

(3) Die Regelung des Abs. 1 gilt vorbehaltlich des Widerrufrechts nach § 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Die Geltendmachung und der Nachweis eines größeren oder geringeren Schadens als der pauschalisierte des Abs. 1 bleibt vorbehalten.

(5) Ferner gilt Abs. 1 nicht, wenn der Kunde den Grund für die Lösung vom Vertrag nicht zu vertreten hat.

 

Teil 4 – Vermietungen

 

  • 10 Mietdauer

(1) Die Mietdauer beginnt, sofern keine Sonderabsprachen getroffen wurden, mit dem Tag des Aufbaus/der Abholung und endet am vereinbarten Tag des Abbaus/der Rückgabe und dauert immer mindestens einen Tag. Angebrochene Tage werden als volle Tage berechnet.

(2) Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so ist L+R hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist der volle, pro Tag vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, L+R alle durch die verspätete Rückgabe entstandenen Kosten in vollem Umfang zu erstatten.

 

  • 11 Erfüllung und Gewährleistung

(1) L+R erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellen der Mietsache in seinen Geschäftsräumen oder durch Anlieferung am Veranstaltungsort. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit der Aussonderung der Mietsache durch L+R statt. Der Mieter hat die Erreichbarkeit des Leistungsortes sicherzustellen.

(2) L+R verpflichtet sich, die Mietsache funktionstüchtig und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen.

(3) Wenn L+R die Beschaffung einer zugesicherten Mietsache nicht möglich ist, kann es den Vertrag dadurch erfüllen, dass es eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung stellt.

 

  • 12 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sorgfältig zu behandeln, zu transportieren und aufzubewahren. Bei Verlust, Beschädigung oder sonstigen Beeinträchtigungen der Mietsachen hat der Mieter einzustehen. Entstandene Schäden werden gesondert in Rechnung gestellt, hierbei ist der Wiederbeschaffungswert zu entrichten.

(2) Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, einzuhalten bzw. zu erfüllen und alle nötigen behördlichen Genehmigungen beizubringen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder durch falsche Bedienung hervorgerufen wird.

(3) Der Mieter erkennt die Mängelfreiheit der Mietsache mit der Annahme derselben an. Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache vor ihrer Annahme überprüft hat.

(4) Bei Übergabe der Mietsache ist vom Mieter eine Kaution in bar zu entrichten, deren Höhe je nach Miet-Umfang festgesetzt wird. Die Kaution wird unter Verrechnung etwaiger Ansprüche bei Rückgabe der Mietgegenstände erstattet. Die Höhe etwaiger Forderungen im Schadensfall wird durch die Kaution nicht begrenzt.

(5) Etwaige Mängel müssen L+R unverzüglich nach Feststellung und vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Es muss ihm ausreichend Möglichkeit gegeben werden, den Mangel nach eigener Wahl durch Reparatur oder Austausch zu beseitigen.

(6) Ist L+R nicht rechtzeitig zum Austausch oder zur Reparatur in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

(7) Alle Mietartikel werden von L+R nach Rückgabe auf ihre Vollständigkeit und Schäden überprüft. Die Rücknahme erfolgt somit unter Vorbehalt, da die Vollständigkeit und Schäden erst nach einer Prüfung festgestellt werden können.

 

  • 13 Stornierung von bestellten Mietleistungen

(1) Bei der Buchung von Mietleistungen kann der Vertrag vom Kunden bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Auflösung durch den Kunden im Rahmen einer einseitigen Erklärung nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

– bis 30 Tage vor dem Termin: 25 % vom Auftragswert

– bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % vom Auftragswert

– bis 7 Tage vor dem Termin: 75 % vom Auftragswert

– in der letzten Woche vor dem Termin: 90 % vom Auftragswert

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei L+R maßgeblich.

(3) Die Regelung des Abs. 1 gilt vorbehaltlich des Widerrufrechts nach § 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Die Geltendmachung und der Nachweis eines größeren oder geringeren Schadens als der pauschalisierte des Abs. 1 bleibt vorbehalten.

(5) Ferner gilt Abs. 1 nicht, wenn der Kunde den Grund für die Lösung vom Vertrag nicht zu vertreten hat.

 

 

Teil 5 – Zahlungsbedingungen, Haftung, Urheberrechte und Schlussbestimmungen

 

  • 14 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

(1) Das geschuldete Entgelt und ggf. die Versandkosten sind spätestens binnen sieben Tage ab Zugang der Rechnung zu bezahlen und ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

(2) Nur soweit etwaige Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind, stehen dem Kunden Aufrechnungsrechte zu.

 

  • 15 Haftung

(1) L+R haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet L+R – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung von L+R für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne des § 444 BGB bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

 

  • 16 Urheberrechte

L+R behält sich an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Damit sind ebenfalls solche schriftlichen Unterlagen erfasst, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte darf durch den Kunden nicht ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von L+R erfolgen.

 

  • 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und L+R ausschließlich der Sitz von L+R Gerichtsstand.

(3) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.